1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen von Felsenhaus gegenüber Unternehmern und Verbrauchern, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
2. Leistungen & Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Vertrag. Typische Leistungen sind u. a. Beratung, Konzeptentwicklung, Architektur- und Innenarchitekturplanung, Erstellung von Unterlagen sowie Bauleitung/Projektsteuerung.
Wir erbringen unsere Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den jeweils vereinbarten Anforderungen. Eine Garantie für bestimmte Ergebnisse (z. B. Genehmigungserteilung, Förderzusagen) wird nicht übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
3. Angebot, Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot annimmt (schriftlich, per E-Mail oder durch Beauftragung) und wir die Annahme bestätigen oder mit der Leistungserbringung beginnen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig bereit (z. B. Bestandspläne, Anforderungen, Budgetrahmen, Zugang zu Objekt/Grundstück). Verzögerungen, die aus fehlender Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu unseren Lasten.
5. Vergütung & Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag/Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und angemessene Mahnkosten berechnet werden.
Zusatzleistungen (z. B. geänderte Anforderungen, zusätzliche Varianten, Nacharbeiten aufgrund neuer Vorgaben) werden gesondert vergütet, sofern sie nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind.
6. Termine & Fristen
Termine gelten als verbindlich nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden. Zeitpläne können sich insbesondere durch behördliche Verfahren, Nachträge, Lieferzeiten oder Mitwirkungsverzögerungen ändern. Wir informieren frühzeitig, wenn erkennbar ist, dass Fristen nicht eingehalten werden können.
7. Abnahme
Sofern eine Abnahme vereinbart ist oder gesetzlich vorgesehen, ist der Kunde verpflichtet, die Leistung nach Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Teilabnahmen können vereinbart werden, wenn dies dem Projektablauf dient.
8. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Für Leistungen Dritter (z. B. ausführende Unternehmen, Lieferanten, Behörden) übernehmen wir keine Haftung, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil unserer Leistung und von uns zu vertreten sind.
9. Nutzungsrechte an Unterlagen
An Konzepten, Plänen, Zeichnungen, Visualisierungen, Texten und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Urheber- und Nutzungsrechte vor. Der Kunde erhält – soweit vereinbart und nach vollständiger Zahlung – ein einfaches Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Weitergabe oder Veröffentlichung bedarf unserer Zustimmung, sofern nicht anders vereinbart.
10. Kündigung / Rücktritt
Vertragsverhältnisse können nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach vertraglich vereinbarten Bedingungen gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Bei projektbezogenen Leistungen kann eine pauschale Abrechnung vereinbart sein; andernfalls erfolgt die Abrechnung nach Aufwand bzw. vereinbartem Leistungsstand.
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für Vertragszwecke zu verwenden. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit anwendbar. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von Felsenhaus. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Hinweis: Diese AGB stellen allgemeine Bedingungen dar und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Je nach Projekt/Vertragsart können zusätzliche Regelungen erforderlich sein.